FREIWILLIGE

FEUERWEHR ERMREUS


Homepage
über uns
Presse-Archiv
Gaestebuch
Links
Feuerwehr
login
Diverses
Shop

Truppführer

 

Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2/2

 

Musterausbildungsplan „Truppführer“
lt. (FwDV 2/1, Ziffer 2.2)

 

Voraussetzung:

Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann

 

Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer muß lernen, innerhalb einer Gruppe oder Staffel fachlich richtig und selbständig nach Auftrag zu handeln

 

Dauer:

Mindestens 35 Stunden

 

Ort:

Die Ausbildung wird bei uns auf Landkreisebene durchgeführt..

 

Stoffgliederung:

 

 

Thema:

Stunden

Unterricht/ Praxis

1. Allgemeine Grundlagen

 

 

1.1 Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr

Aufgaben und Einrichtung von

  • - Gemeinde
  • - Kreisfreie Gemeinde/Landkreis
  • - Regierung
  • - Land
     

1

U

1.2 Rechte und Pflichten des Feuerwehrmanns

  • - Laufbahn
  • - Ausbildung, Prüfung
     

1

U

2. Fachbezogene Grundlagen

 

 

2.1 Brennen und Löschen

  • - Löschmittel
  • - Löschverfahren
  • - Anwendungsmöglichkeiten
     

2

U

2.2 Gefährliche Stoffe / Güter

  • - Arten, Wirkungen
  • - Transport
     

2

U

3. Fahrzeug- und Gerätekunde

 

 

3.1 Fahrzeugkunde

  • - Drehleitern nach DIN 14 701 und 14 702
  • - Rüstwagen nach DIN 14 555
  • - Schlauchwagen nach DIN 14565
  • - Krankenkraftwagen DIN 75 080
  • - Sonstige Feuerwehrfahrzeuge
     

3

1U / 2P

3.2 Gerätekunde

  • - Schutzkleidung und Schutzgerät
  • - Rettungsgerät
     

4

1U / 3P

4. Einsatzlehre

 

 

4.1 Rettung

Lebensrettende Sofortmaßnahmen, insbesondere Einsatz von Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät
 

2

2P

4.2 Brandbekämpfung

  • - Vorgehen bei verschiedenen Brandobjekten z. B. Gebäudebrände, Fahrzeugbrände, Flüssigkeitsbrände
  • - Wasserförderung
     

8

2U / 6P

4.3 Technische Hilfeleistung

Vorgehen bei verschiedenen technischen Hilfeleistungen, z. B.: Kfz.-Unfälle, Auslaufen umweltgefährdender Flüssigkeiten, Bauunfälle, Maschinenunfälle.
 

6

1U / 5P

4.4 Gefahren der Einsatzstelle

  • - Ausbreitung
  • - Atemgifte
  • - Atomkernenergie, ionisierende Strahlung
  • - Chemikalien
  • - Explosion, Zerknall, Stichflamme
  • - Einsturz
  • - Elektrizität
     

4

4U

4.5 Unfallverhütung
 

1

1P

5. Sicherheitswachdienst
 

1

1U

6. Leistungsnachweis

Der erfolgreiche Abschluß der Ausbildung ist nach FwDV 2/1, Ziffer 1.9 ergänzend zum Ausbildungsprogramm festzustellen.
 

 

 

Insgesamt:

35

16U / 19P