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Leiter einer Feuerwehr

 

Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2/2

 

Musterausbildungsplan „Leiter einer Feuerwehr“

lt. (FwDV 2/1, Ziffer 3.2)

 

 

Voraussetzung:

Mindestens abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer, wenn nicht nach Stärke der Feuerwehr eine weitergehende Ausbildung (Zugführer) erforderlich ist

 

Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer muß lernen, als Leiter einer Feuerwehr seine Feuerwehr nicht nur als Einsatzführer, sondern auch in organisations- und verwaltungsmäßiger Hinsicht führen zu können.

Die Ausbildung setzt daher eine entsprechende Ausbildung zum Einsatzführer voraus

 

Dauer:

Mindestens 26 Stunden

 

Ort:

Die Ausbildung wird an Feuerwehrschulen durchgeführt.

 

Stoffgliederung:

Thema:

Stunden

Unterricht/ Praxis

1. Rechtsgrundlagen der Feuerwehrführung

(Kernpunkte und Hinweise)

  • Brandschutz- und Feuerwehrrecht
  • Verwaltungsrecht
     

3

U

2. Organisation und Geschäftsverteilung
 

1

U

3. Haushaltswesen und Beschaffung

  • Zuschüsse
  • Bevorratung
  • Haushaltsplan
  • Beschaffungsplan
     

3

U

4. Soziale Fürsorge

  • Fortgewährte Leistungen, Verdienstausfall
  • Entschädigungen
  • Unfallverhütung und –versorgung
     

4

U

5. Bewirtschaftung

  • Gerätenachweis
  • Gebäudeverwaltung
     

1

U

6. Personalplanung und –führung

  • Menschenführung
  • Aufnahmen und Entlassungen
  • Wahlverfahren
  • Besprechungen und Versammlungen
  • Dienstpläne
     

6

U

7. Öffentlichkeitsarbeit

  • Nachwuchswerbung
  • Zusammenarbeit mit der Presse, Rundfunk, Fernsehen
  • Veröffentlichungen
  • Veranstaltungen
     

2

U

8. Berichtswesen und Schriftverkehr
 

2

U

9. Leistungsnachweis

Der erfolgreiche Abschluß der Ausbildung ist nach FwDV 2/1, Ziffer 1.9 anhand der Arbeitsergebnisse während der Ausbildung festzustellen.
 

2

U

10. Verfügungsstunden
 

2

U

Insgesamt:

26

26 U